Ablauf der Therapie
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Kontaktaufnahme: Sie können mich während meiner
Sprechstundenzeit Montag und Mittwoch von 8:00 - 8:50 Uhr unter 08233/ 7953091 kontaktieren, um einen Termin
zu einem persönlichen Erstgespräch zu vereinbaren.
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Erstgespräch: In einem unverbindlichen Gespräch
(50 min.) verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre Beschwerden und
Anliegen. Zudem wird in diesem Gespräch geklärt ob eine Indikation vorliegt und
ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen kann oder Sie ggfs. an andere Ansprechpartner
verweisen muss. Zur diagnostischen Abklärung sind insgesamt 3 Sprechstunden
möglich.
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Probatorische
Sitzungen: Ist eine Behandlung indiziert und ein Therapieplatz verfügbar,
folgen vier weitere Sitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen). Diese
dienen zur Diagnosesicherung, biografischen Anamnese und Zielklärung für die
weitere Therapie. Im Verlauf wird der Antrag auf Psychotherapie bei der
Krankenkasse gestellt. Je nach Diagnose und Symptomatik besteht die
Möglichkeit, eine Akutbehandlung (12 Sitzungen), eine Kurzzeittherapie (12-24
Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) zu beantragen.
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Therapiesitzung:
Nach Bewilligung der Psychotherapie durch die Krankenkasse beginnen die
Therapiesitzungen. Diese finden in der Regel einmal wöchentlich statt und
dauern 50 Minuten. Zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Therapie lassen
sich die Abstände ggfs. vergrößern.
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Therapieende:
In der Regel endet die Therapie mit Ablauf der genehmigten Therapiestunden oder
wenn die Ziele der Therapie erreicht sind.
Die genehmigten Psychotherapiestunden sind dabei nicht verpflichtend. Es besteht die Möglichkeit, die Psychotherapie vorzeitig zu beenden oder die Behandlung in einer anderen Praxis fortzuführen. Seitens der Psychotherapeutin kann die Behandlung ebenso frühzeitig beendet werden. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn sich durch die Psychotherapie keine Aussicht auf Besserung mehr erkennen lässt und wenn die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung nicht mehr besteht. Häufige Gründe für die Beendigung der Therapie sind unregelmäßiges Wahrnehmen der vereinbarten Termine, fehlende Veränderungsbereitschaft oder mangelnde Motivation. Zudem kommt es vor, dass sich ein anderes Psychotherapieverfahren als erfolgsversprechender herausstellt. Bei solchen Gründen sind Psychotherapeut*innen verpflichtet, die Psychotherapie vorzeitig zu beenden.
Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte: Zunächst übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Erstgespräch und probatorische Sitzungen. Die Kosten der Therapie werden bei Vorliegen eines psychischen Störungsbildes und nach der Antragsgenehmigung in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Erstgespräch informiere ich Sie über die genaue Vorgehensweise. Um über Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, wird Ihre Versicherungskarte benötigt. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Privat Krankenversicherte und Beihilfe: In aller Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen von den Privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Jedoch sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt. Daher sollten Sie sich zur Sicherheit im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse informieren oder in der Versicherungspolice nachlesen, ob und wie viele Stunden Psychotherapie vertraglich vereinbart sind. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung am besten noch vor dem Erstgespräch, um die genauen Bedingungen zu klären.
Selbstzahler: Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Psychotherapiekosten selbst zu übernehmen. Die Kosten für mein Behandlungsangebot richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).